VER-Minderungen

Die „VER“-Treibhausgasminderungen müssen nicht nur „zusätzlich“, sondern auch „real“, „messbar“, „dauerhaft“ und „transparent“ sein. „Zusätzlich“ heißt, dass sie nicht ohnehin schon realisiert sind. Die Projektträger müssen beweisen, dass jeweilige die Maßnahme ohne den Verkauf der generierten Zertifikate nicht durchführbar ist. Die Definition der sogenannten „Zusätzlichkeit“ gemäß „UNFCCC“ (United Nations Framework Convention on Climate Change) umfasst verschiedene Nachweisverfahren.

 

Mit der unwiderruflichen Stilllegung der CO2-Zertifikate werden sie dem CO2-Markt auf Dauer entzogen. Die Glaubwürdigkeit klimaneutraler Aktivitäten ist wesentlich von diesem Prozess abhängig. „First Climate“ kauft Emissionsminderungsgutschriften aus den drei gewählten Emissionsminderungsprojekten und lässt sie in bestehenden Registern stilllegen.


Der "Gold Standard"

 

Unter Federführung des WWF haben Umwelt- und Entwicklungsexperten sowie Wissenschaftler den „Gold Standard“ entwickelt, der sicher stellen soll, dass die Projekte sowohl klima- als auch entwicklungspolitisch sinnvoll sind. Der „Gold Standard“ baut auf Empfehlungen des „Clean Development Mechanism“ (CDM) Executive Boards auf.

Quelle: www.cdmgoldstandard.org



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