Energieberatung

Ob es um die Entwicklung auf dem Wärmemarkt geht, ob Sie Fragen zu Ihrem Ölbrenner haben oder Informationen über innovative Verbrennungstechniken suchen:

Wir stehen Ihnen telefonisch unter der Rufnummer 0800 8391000 und per E-Mail vertrieb[at]knittel.de gern mit Rat und Tat zur Seite.

Für eine Online-Energieberatung schlagen wir den Link zum IWO vor. Hier können Sie sich, individuell auf Ihre Situation abgestimmt, kundig machen.

 

Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)

 

Bundesregierung beschließt die Einführung von Energieausweisen für Gebäude

 

Die Bundesregierung hat am 25.04.2007 die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Vor dem Inkrafttreten der Verordnung muss noch der Bundesrat zustimmen. Die Verordnung dient der Umsetzung der EG-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

 

Weg zur Einführung von Energieausweisen für den Gebäudebestand geebnet

Ab Anfang 2008 muss bei Verkauf und Vermietung von Gebäuden und Wohnungen den Kauf- und Mietinteressenten ein Energieausweis für Gebäude zugänglich sein. Dabei gelten Übergangsregelungen.

 

 

Energieausweis auf Basis des Energieverbrauchs oder -bedarfs?

Nach der künftigen Verordnung können Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten wählen, ob sie den Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs verwenden. Das gleiche gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, wenn sie entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf diesen Standard gebracht worden sind.

Der Bedarfsausweis ist nur für Wohngebäude (mit bis zu vier Wohnungen) aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977, die dieses Anforderungsniveau nicht erreichen, vorgeschrieben.

Ein Verbrauchsausweis zeigt allerdings nur den reinen Energieverbrauch auf der Basis des Nutzerverhaltens der Vergangenheit auf. Der am Bedarf ausgerichtete Energieausweis hingegen offenbart unabhängig von den individuellen Gebrauchsgewohnheiten die energetische Beschaffenheit von Gebäude- und Heizungstechnik.

Für Nichtwohngebäude sind beide Varianten generell erlaubt.

 

Übergangsregelungen

Übergangsweise ist es bis zum 31.12.2007 möglich, sich in allen Fällen Energieausweise wahlweise auf Bedarfs- oder auf Verbrauchsgrundlage ausstellen zu lassen. Im Beschluss der Bundesregierung ist die Anerkennung von Energieausweisen vorgesehen, die auf der Grundlage der EnEV in der Fassung des Kabinettbeschlusses vom 25. April 2007 ausgestellt werden.

Für Wohngebäude die bis 1965 fertig gestellt wurden, wird der Energieausweis am 01.01.2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude am 01.07.2008 und für Nichtwohngebäude am 01.01.2009.

 

Begehung des Gebäudes nicht vorgeschrieben

Zur Kostenbegrenzung darf auf Pauschalen und fachlich gesicherte Erfahrungswerte zurückgegriffen werden. Auch eine Begehung des Gebäudes durch einen Gutachter ist nicht vorgeschrieben, kann aber im Einzelfall erforderlich sein; der Eigentümer kann Angaben und Nachweise zum Gebäude zur Verfügung stellen.

 

Wer darf Energieausweise ausstellen?

Entsprechend

  • Absolventen folgender Ingenieur-Studiengänge: Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik oder einer anderen technischen Fachrichtung mit einem der vorgenannten Ausbildungsschwerpunkte,
  • Personen, die mit einem zulassungspflichtigen Handwerk, dessen wesentliche Tätigkeit die Bereiche des Baugewerbes im Hochbau, Installation und Heizungsbau oder Schornsteinfegerwesen umfasst, in die Handwerksrolle eingetragen sind,
  • staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker in den Bereichen Hochbau, Bauingenieurwesen oder Technische Gebäudeausrüstung.

Zusätzlich müssen die genannten Personen mindestens eine weitere in der EnEV in § 21 Absatz 2 genannte Voraussetzung erfüllen.

 

 

Gesetzlicher Hintergrund

Mit der Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG vom 01.09.2005) wurde die Rechtsgrundlage geschaffen, um die EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (Richtlinie 2002/91/EG vom 16.12.2002) in deutsches Recht umsetzen zu können. Die konkreten Anforderungen dieser europäischen Vorgabe, insbesondere die Ausstellung von Energieausweisen, sollen in der Bundesrepublik in der überarbeiteten Energieeinsparverordnung (EnEV) festgeschrieben werden.

Stand: 26.04.2007

Start des offiziellen Energiepasses voraussichtlich im 2. Halbjahr 2006

Nach aktuellen europäischen Vorgaben ist die Einführung eines so genannten Energieausweises, zur energetischen Bewertung bestehender Gebäue, geplant. Mietern und Käufern wird damit die Beurteilung der Energieeffizienz von Gebäuden, ähnlich wie Sie es heute bereits von Waschmaschinen und Kühlschränken kennen, erleichtert. Ursprünglich war die Einführung der offiziellen Energieausweise im Januar 2006 vorgesehen, aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl haben sich jedoch Verzögerungen ergeben, so dass sich die Einführung auf das zweite Halbjahr 2006 verschiebt.

 

Soviel ist jedoch schon sicher: Der geplante Energieausweis wird nur bei Verkauf oder Vermietung von bestehenden Gebäuden benötigt. Das heißt, selbst genutzte Einfamilienhäuser werden demnach nur im Falle eines Eigentümerwechsels von der Regelung betroffen sein. Im Energieausweis werden auch Empfehlungen für die Modernisierung enthalten sein.

 

Bereits heute bieten Energieberater die Ausstellung von Energiepässen an. Sofern Sie ein solches Angebot nutzen möchten, empfehlen wir Ihnen, darauf zu achten, dass diese Dokumente auch nach Einführung des offiziellen Energiepasses gültig bleiben. Warnen möchten wir Sie vor unseriösen Anbietern, die nicht die notwendige Qualifikation haben und mit dem Energieausweis schnelle Geschäfte machen wollen.

 

Sollten Sie schon heute ein konkretes Interesse an einer Beratung über Energieeinsparmöglichkeiten haben, sprechen Sie uns gerne an: vertrieb@knittel.de.

Tipps zum cleveren Heizen

Steigende Öl- und Gaspreise zwingen Verbraucher immer stärker zum Energiesparen. Einfache Maßnahmen können den Jahresverbrauch jedoch deutlich reduzieren.

Die Pegel in den Öltanks der privaten Haushalte in Deutschland sinken. Angesichts der hohen Preise zögern die Verbraucher den Nachkauf hinaus. Doch deutlich billiger scheint der Rohstoff demnächst nicht zu werden. Die Devise heißt also Sparen. Und zwar beim Heizen. Denn das schluckt bis zu 80 Prozent aller Energievorräte. Clever Heizen heißt vor allem, die Heizung nicht übermäßig aufzudrehen. 20 Grad in Wohn- und Arbeitszimmer und 18 Grad in Küche und Schlafzimmer reichen aus. Im Allgemeinen schlafen Menschen bei zwei, drei Grad weniger sogar noch besser. Eine Faustregel besagt, dass ein Grad weniger pro Saison sechs Prozent weniger Heizkosten bedeutet.

Unbenutzte Räume leicht heizen

Dabei ist es wichtig, die Heizung nie ganz abzudrehen. Eine ausgekühlte Wohnung wieder hoch zu heizen, geht heftig ins Geld. Deshalb sollten auch Gästezimmer oder Hobbyraum auf niedriger Stufe beheizt bleiben, selbst wenn sie nur gelegentlich benutzt werden.

Empfehlenswert ist, die Türen geschlossen zu halten. Dabei sollte auch einkalkuliert werden, dass Elektrogeräte - wie zum Beispiel Wäschetrockner - die Raumluft mit heizen. Günstig wirkt es sich auch aus, wenn das Wohnzimmer auf der Sonnenseite liegt.

Vor dem Winter Heizung checken

Es macht sich außerdem bezahlt, die Heizkörper zu entlüften, ehe sie in Dauerbetrieb gehen. Dazu wird das rechts oder links angebrachte Ventil aufgeschraubt. So können die Luftblasen, die sich aus verdunstetem Heizwasser bilden, entweichen. Entlüftet man nicht regelmäßig, treibt das die Kosten ordentlich nach oben: Luftblasen sind wahre Energiefresser.

Um nicht statt der Wohnung die Umgebung zu heizen, sollten zugige Ritzen an Türen und Fenstern abgedichtet werden. Entweder vom Fachmann oder einfach mit handelsüblichem Isolierband aus dem Baumarkt. Reflektierende Folien hinter Heizkörpern lenken die Wärme in den Raum statt in die Wand. Wer Rollläden hat, kann diese nachts herunterlassen. Auch das vermeidet Wärmeverlust.

Mit Nachbarn zusammenschließen

Richtig teuer ist der Glaube, ein ständig leicht angekipptes Fenster sei nötig "für die frische Luft". Experten errechneten, dass es mit bis zu 200 Euro jährlich zu Buche schlägt. Besser ist es, täglich viermal zehn Minuten die Fenster weit zu öffnen und dabei die Heizung auszuschalten.
Lange nicht sanierte Heizungen machen mitunter bei Frost gänzlich schlapp. Statt dann elektrische Heizlüfter oder Radiatoren daneben zu stellen, sollte lieber ein Austausch erwogen werden. Ein jährlicher Verbrauch von 22 Litern Heizöl je Quadratmeter Wohnfläche sei die Schmerzgrenze, meinen Experten der Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch (ASUE).
Je höher die Preise, desto sinnvoller ist es, sich beim Einkauf von Heizöl stark zu machen. Schließen sich beispielsweise Nachbarn zusammen, sind garantiert Mengenrabatte zu erzielen. Achten sollte man auf das RAL-Güterzeichen des Anbieters. Damit bürgt er nämlich für ein geeichtes Zählwerk am Tankwagen.  

 

 

Heizungsmodernisierung

Ist Ihre Heizung schon ein paar Jahre alt? Durch eine Modernisierung sparen Sie Geld, denn eine moderne Heizung verbraucht im Vergleich zum veralteten bis zu 30 % weniger Heizöl und schont die Umwelt.

Wir arbeiten mit dem Heizungsbauhandwerk eng zusammen und sind für Sie der richtige Ansprechpartner. Wir beraten Sie gerne.

 

Schicken Sie uns einfach eine E-Mail an vertrieb@knittel.de oder rufen Sie uns kostenfrei an unter der Nummer 0800 8391000.

 

Tankreinigung und Wartung

Warum überhaupt eine Reinigung und Wartung Ihres Heizöltanks?

Jede Heizung sollte einmal im Jahr geprüft und gereinigt werden. So können Sie Geld sparen und entlasten gleichzeitig die Umwelt

  • Durch eine regelmäßige Tankreinigung haben Sie eine höhere Sicherheit, dass Ihre Ölheizung noch den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • Unnötige Ausgaben werden gespart und der Wert Ihres Tanks bleibt erhalten.
  • Durch eine regelmäßige Wartung Ihrer Ölheizung haben Sie eine gute Kontrolle des Energieverbrauchs und der Abgaswerte.

Haben Sie Interesse an einer Trankreinigung oder Wartung? Wir nennen Ihnen gerne einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe.

 

Information – Prüfung von Heizölverbraucheranlagen

Mit der fünften Novelle zur Änderung der Hessischen Anlagenverordnung vom 05.02.2004 hat die hessische Landesregierung neue Vorschriften für einen verbesserten Grund- und Trinkwasserschutz erlassen. Die Bestimmungen gelten ab dem 14.02.2004.

Aufgrund der neuen Verordnung sind in Hessen nunmehr bis spätestens Februar 2006 alle oberirdischen Heizöllageranlagen mit einem Fassungsvermögen von 1.000 - 10.000 Liter einer einmaligen Sachverständigenüberprüfung zu unterziehen.

Weitere Informationen finden sich in der Broschüre “Hessische Anlagenverordnung - entsprechend der 5. Novelle vom 05.02.2004” vom Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, herausgegeben im März 2004.

Ebenso können Sie sich im Internet informieren unter www.hmulv.hessen.de bzw. direkt auf http://www.hmulv.hessen.de/umwelt/wasser/schutz/.

Haben Sie weitere Fragen? Dann rufen Sie uns an. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0800 8391000.

 

 


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